Wasserschaden in der Wohnung – was zahlt die Versicherung wirklich
Ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden ist für viele Mieter:innen und Eigentümer:innen ein echter Albtraum. Ob es die ausgelaufene Waschmaschine ist, das geplatzte Rohr unter der Spüle oder ein Schaden durch Starkregen – das Zuhause wird schnell zur Baustelle. In dieser ohnehin stressigen Situation stellen sich viele Fragen: Wer zahlt den Schaden eigentlich? Welche Versicherung ist zuständig – und was wird wirklich übernommen? In diesem Artikel nehmen wir uns dieser Fragen an. Klar, verständlich und nützlich. Denn eins ist sicher: Gut informiert lässt sich auch ein Wasserschaden besser bewältigen.
Wasserschaden: Wann liegt er eigentlich vor?
Wasserschaden klingt zunächst eindeutig – doch was genau zählt dazu? Grundsätzlich spricht man von einem Wasserschaden, wenn Wasser dort austritt oder eindringt, wo es eigentlich nicht hingehört, und dadurch die Bausubstanz oder Einrichtungsgegenstände beschädigt.
Typische Ursachen sind etwa:
Doch Achtung: Nicht jeder Wasserschaden ist gleich versichert – es kommt stark darauf an, wie und wodurch er entstanden ist.
Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?
Hier hilft es, sich die drei häufigsten Versicherungen rund ums Wohnen genauer anzusehen:
1. Die Hausratversicherung
Diese Versicherung deckt Schäden an beweglichem Eigentum ab – also allem, was Sie theoretisch beim Umzug mitnehmen könnten. Dazu zählen Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung oder auch Bücher.
Ein Wasserschaden ist bei der Hausratversicherung dann versichert, wenn er z. B. durch ein geplatztes Rohr oder eine defekte Waschmaschine entstanden ist – Wasser also versehentlich austritt.
Wichtig: Regen oder Hochwasser zählt hier in der Regel nur mit, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Ohne diese Zusatzabsicherung zahlt die Hausratversicherung bei Naturereignissen wie Starkregen oft nicht.
2. Die Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung brauchen vor allem Hauseigentümer:innen. Sie deckt Schäden an der Bausubstanz Ihres Hauses: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, fest eingebaute Küchen oder Sanitäranlagen.
Auch hier gilt: Schäden durch Leitungswasser sind in der Regel mitversichert. Wenn also ein Rohr in der Wand platzt und die Küche unter Wasser steht, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur sowie die Trocknung und Sanierung auf.
Nicht versichert sind jedoch Schäden durch z. B. Rückstau oder Überflutungen – es sei denn, wie bei der Hausratversicherung, ist eine Elementarversicherung inbegriffen.
3. Die Haftpflichtversicherung
Was ist, wenn das überlaufende Wasser nicht nur Ihre Wohnung betrifft, sondern auch die des Nachbarn darunter? Dann hilft – unter Umständen – Ihre private Haftpflichtversicherung.
Diese springt ein, wenn anderen durch Ihr Verschulden ein Wasserschaden entsteht. Zum Beispiel, weil Sie vergessen haben, den Wasserhahn abzustellen. Allerdings tritt sie nur ein, wenn Sie den Schaden wirklich unbeabsichtigt verursacht haben.
Was zahlt die Versicherung – und was nicht?
Hier wird’s spannend: Viele Wassergeschädigte nehmen an, dass die Versicherung „alles“ übernimmt. Doch so einfach ist es nicht.
Die Versicherer regulieren nur Schäden, die im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen eindeutig abgedeckt sind. Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen „Leitungswasser“ und „aufsteigendem Grundwasser“, sowie „eigenem Besitz“ und „fester Gebäudestruktur“.
Im Klartext:
Versicherungslücke: Wird der Wasserschaden durch Starkregen oder Hochwasser verursacht, hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Immer noch haben viele Haushalte diese wichtige Zusatzversicherung nicht abgeschlossen.
Im Schadenfall richtig handeln: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein Wasserschaden kommt meist plötzlich. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren. So handeln Sie richtig:
1. Wasserzufuhr stoppen
Drehen Sie sofort den Haupthahn ab oder – bei Geräten – den Zulauf.
2. Strom abschalten
Wasser und Strom sind eine gefährliche Mischung. Schalten Sie den Strom in der betroffenen Zone sicherheitshalber aus.
3. Schaden dokumentieren
Machen Sie Fotos oder Videos vom Schaden – auch von beschädigtem Mobiliar, Wänden oder Böden. Je ausführlicher, desto besser.
4. Versicherungen informieren
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung. Im Zweifel lieber zu früh als zu spät. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit.
5. Keinesfalls eigenmächtig handeln
Entfernen oder entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nur nach Rücksprache mit der Versicherung – sonst riskieren Sie, dass Leistungen verweigert werden.
6. Bautrocknung starten
Damit sich kein Schimmel bildet und die Feuchtigkeit nicht weiter Schaden anrichtet, sollte eine professionelle Trocknung eingeleitet werden.
Mehr darüber, warum die Trocknung so wichtig ist und welche Geräte helfen, erfahren Sie ausführlich im Beitrag
Wasserschaden Bautrockner: So funktioniert die professionelle Trocknung.
Schadenshöhe & Gutachten: Wer entscheidet, wie viel ersetzt wird?
Die Versicherung beauftragt im Zweifel einen Gutachter oder Sachverständigen, der den Schaden einschätzt. Das kann ein paar Tage dauern – bei größeren Schäden ist das jedoch üblich.
Wichtig: Lassen Sie sich eine Kopie des Gutachtens aushändigen. Wenn Sie mit der Einstufung des Schadens (z. B. „überwiegend selbstverschuldet“) nicht einverstanden sind, können Sie ein Gegengutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben.
Häufige Fallstricke bei der Schadensregulierung
Niemand liest gerne das Kleingedruckte – aber bei Versicherungsleistungen steckt der Teufel oft im Detail. Hier einige typische Stolperfallen:
Wie beugt man einem Wasserschaden vor?
Wasserschäden lassen sich nicht immer verhindern, aber viel häufiger als gedacht – besonders durch einfache Prävention:
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Wasserschaden
Wer zahlt den Wasserschaden – Vermieter:in oder Mieter:in?
Kommt auf die Ursache an. Ist ein Installationsfehler oder ein undichtes Rohr schuld, muss der/die Vermieter:in für die Instandsetzung aufkommen. Schäden am Hausrat des Mieters übernimmt dessen Hausratversicherung.
Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine überläuft?
Ja – sofern es sich um einen unbeabsichtigten Schaden handelt. Die Hausratversicherung springt ein, wenn Eigentum beschädigt wurde. Sollte die Waschmaschine einen Defekt haben, könnte auch eine Gewährleistung beim Händler greifen.
Ich wohne im Erdgeschoss – brauche ich eine Elementarversicherung?
Unbedingt zu empfehlen! Gerade Erdgeschosswohnungen oder Häuser in Flussnähe sind besonders gefährdet durch Hochwasser oder Starkregen.
Muss ich Schäden selbst reparieren lassen?
Vor umfangreichen Reparaturen sollten Sie Rücksprache mit der Versicherung halten. Kleinere Trocknungsmaßnahmen können Sie selbst oder durch einen Profi einleiten – dazu mehr im Ratgeber
Wasserschaden Bautrockner.
Wann zahlt welche Versicherung?
- Rohrbruch & Leitungswasser – Hausrat- & Wohngebäudeversicherung
- Keller überschwemmt durch Regen – nur mit Elementarschadenversicherung
- Nasse Möbel durch Nachbarns geplatztes Rohr – Haftpflicht des Verursachers
- Eigene Fahrlässigkeit (offener Wasserhahn) – in der Regel nicht versichert
Fazit: Gut abgesichert durch Überblick und Vorbereitung
Ein Wasserschaden ist nicht nur belastend, sondern kann auch teuer werden – wenn man nicht gut abgesichert ist. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Prüfen Sie, ob eine Elementarversicherung enthalten ist. Kennen Sie Ihre Ansprüche – und handeln Sie im Schadenfall überlegt.
Und wenn doch einmal das Wasser in der Wohnung steht, helfen Ihnen klare Schritte, ruhig zu bleiben und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Tipp: Informieren Sie sich vorsorglich, wie eine leistungsstarke Bautrocknung funktioniert – dann sind Sie im Ernstfall vorbereitet.
Bleiben Sie trocken – oder im Fall der Fälle bestens informiert!
Quellen
- Bund der Versicherten e. V.
- Verbraucherzentrale Deutschland
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Finanztip.de
- Stiftung Warentest