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Schimmel in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten

Schimmel kann in jeder Wohnung zum Alptraum werden – vor allem dann, wenn man selbst Mieter:in ist und nicht weiß, wer eigentlich verantwortlich ist oder wie man vorgehen sollte. Viele fühlen sich hilflos, wenn sich feuchte Flecken an Wänden zeigen oder ein muffiger Geruch die Räume durchzieht. Doch keine Sorge: In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie über Schimmel in der Mietwohnung wissen sollten – von Ihren Rechten und Pflichten als Mieter:in bis zu den Aufgaben des Vermieters. Dabei setzen wir auf verständliche Sprache, praktische Tipps und klare Handlungsempfehlungen.

Warum entsteht Schimmel in der Mietwohnung?

Schimmel ist nicht nur ein optisches Problem – er kann auch die Gesundheit gefährden. Doch wie entsteht er eigentlich?

In den meisten Fällen ist Feuchtigkeit die Hauptursache. Diese sammelt sich etwa durch:

  • falsches oder unzureichendes Lüften,
  • zu hohe Luftfeuchtigkeit (z. B. beim Kochen, Duschen, Trocknen der Wäsche),
  • undichte Fenster oder schlechte Wärmedämmung,
  • Wasserschäden (zum Beispiel durch Rohrbrüche oder eindringendes Regenwasser).
  • Wussten Sie, dass eine Luftfeuchtigkeit von über 60 % in Innenräumen das Risiko für Schimmel stark erhöht? Daher ist richtiges Lüften und Heizen enorm wichtig. Leider ist die Ursache für Schimmel nicht immer auf den ersten Blick erkennbar – und hier beginnt der Streitpunkt: Wer trägt die Schuld?

    Wer ist verantwortlich – Mieter:in oder Vermieter:in?

    Wenn Schimmel auftritt, ist oft eine der ersten Fragen: Wer muss den Schaden beheben – die Mieterin oder der Vermieter? Die Antwort hängt davon ab, wer den Schimmel verursacht hat.

    Pflichten der Mieter:innen

    Mieter:innen sind verpflichtet, ihr Mietobjekt „sorgfältig“ zu behandeln. Das heißt konkret:

  • Regelmäßiges Stoßlüften (mindestens 2–3 mal täglich für 5–10 Minuten),
  • Heizen im Winter, um die Luftfeuchtigkeit zu regulieren,
  • Keine dauerhafte Trocknung von Wäsche in ungeeigneten Räumen wie dem Schlafzimmer,
  • Möbel nicht direkt an kalten Außenwänden platzieren (damit die Luft zirkulieren kann).
  • Wenn Mieter:innen diese Grundregeln ignorieren, kann ihnen eine sogenannte „unsachgemäße Nutzung“ der Wohnung vorgeworfen werden. In so einem Fall müssen sie möglicherweise selbst für die Schimmelschäden aufkommen.

    Pflichten des Vermieters

    Der Vermieter ist laut Gesetz dafür verantwortlich, die Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Dazu gehört auch, dass:

  • die Wohnung baulich in Ordnung ist,
  • keine Baumängel (z. B. undichte Fenster, fehlende Dämmung) die Bildung von Schimmel begünstigen,
  • Heizung und Lüftungsmöglichkeiten angemessen funktionieren.
  • Wenn Schimmel also durch Baumängel entsteht, liegt die Verantwortung klar beim Vermieter. Dieser muss dann auch die Kosten für die Beseitigung übernehmen.

    Tipp: Sie können als Mieter:in nicht einfach davon ausgehen, dass der Vermieter immer das Problem ist. Ebenso können Vermieter nicht pauschal behaupten, dass Mieter:innen falsch gelüftet haben. Es geht stets darum, die konkrete Ursache zu ermitteln.

    Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

    Haben Sie Schimmel entdeckt, sollten Sie nicht zögern. Denn je früher gehandelt wird, desto geringer ist die Gefahr für Ihre Gesundheit und der Aufwand für die Beseitigung.

    1. Schimmel und Ursache dokumentieren

    Machen Sie Fotos vom betroffenen Bereich – möglichst mit Datum. Notieren Sie auch, ob der Bereich regelmäßig gelüftet oder beheizt wird. Diese Informationen sind wichtig, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

    2. Vermieter informieren

    Setzen Sie den Vermieter so schnell wie möglich schriftlich (per E-Mail oder besser per Einschreiben) über den Schimmelbefall in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Behebung auf. Beispiel-Text:

    „Sehr geehrte(r)…, ich habe am TT.MM.JJJJ einen Schimmelbefall in Zimmer XY festgestellt. Der Schimmel befindet sich an der Außenwand unter dem Fenster. Ich bitte Sie um kurzfristige Begutachtung und Beseitigung.“

    3. Reparatur oder Gutachten abwarten

    Der Vermieter hat in der Regel eine angemessene Frist (ca. 14 Tage), um sich um das Problem zu kümmern. Sollte die Ursache unklar sein, kann ein Fachmann (z. B. ein Sachverständiger für Bauschäden) hinzugezogen werden.

    Umfassende Informationen zum weiteren Vorgehen und wer im Ernstfall die Kosten trägt, finden Sie auch in unserem Artikel „Schimmel in der Mietwohnung bekämpfen – wer ist verantwortlich?“.

    Darf die Miete bei Schimmel gekürzt werden?

    Grundsätzlich ist das möglich – aber nicht einfach nach Gefühl. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) darf die Miete gemindert werden, wenn die Wohnung durch Mängel (wie Schimmel) in ihrer Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist (§ 536 BGB).

    Wichtig sind dabei diese Punkte:

  • Der Mangel ist dem Vermieter bereits angezeigt worden.
  • Die Ursache liegt nicht in der Verantwortung der Mieter:in.
  • Die Minderung darf nicht willkürlich erfolgen – sie sollte in einem angemessenen Rahmen bleiben (z. B. zwischen 10–30 % je nach Raum und Nutzung).
  • Tipp: Dokumentieren Sie alles sorgfältig und holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat – etwa beim Mieterverein oder einem Fachanwalt. Mehr zur Frage, wann Miete gemindert werden darf, lesen Sie ebenfalls in unserem informativen Beitrag „Schimmel in der Wohnung – wann darf die Miete gekürzt werden?“.

    Wie gefährlich ist Schimmel in Innenräumen wirklich?

    Nicht jeder Schimmelfleck ist gleich ein Gesundheitsrisiko – aber ganz ungefährlich ist keiner. Besonders gefährdet sind:

  • Kinder und ältere Menschen,
  • Menschen mit Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma),
  • Allergiker:innen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
  • Typische Symptome bei Schimmelbelastung sind:

  • Reizungen der Atemwege,
  • häufige Erkältungen,
  • Kopf- oder Gliederschmerzen,
  • allergische Reaktionen.
  • Deshalb gilt: Auch wenn die betroffenen Stellen klein wirken – ernst nehmen sollte man Schimmel immer.

    Was dürfen Mieter:innen selbst tun?

    Viele Mieter:innen fragen sich: Darf ich den Schimmel einfach selbst entfernen? Die Antwort: Nur bei kleinen Flecken – und auch nur dann, wenn Sie völlig sicher sind, dass keine baulichen Ursachen vorliegen.

    Folgende Maßnahmen sind beispielsweise vertretbar:

  • Oberflächlichen Schimmel mit 70%igem Alkohol oder speziellem Schimmelentferner abwischen,
  • Raum gut durchlüften,
  • Feuchtigkeit mit einem Luftentfeuchter verringern.
  • Achtung: Bei sich wiederkehrendem oder großflächigem Befall lieber die Finger davonlassen. Das Problem könnte sonst unentdeckt größer werden. Für umfangreichere Maßnahmen empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Leitfaden „So entfernen Sie Schimmel richtig“.

    Wie beugen Sie Schimmelbildung effektiv vor?

    Schimmel lässt sich in vielen Fällen verhindern – mit einfachen Mitteln und etwas Aufmerksamkeit im Alltag:

    Lüften: Öffnen Sie mehrmals täglich Fenster vollständig – nicht nur kippen! Stoßlüften ist effizienter und hilft besser gegen Feuchtigkeit.

    Heizen: Halten Sie die Temperatur in Ihren Wohnräumen gleichmäßig, auch bei Abwesenheit (z. B. 18–20 °C).

    Möblierung: Halten Sie einen Abstand von mindestens 5–10 cm von Wänden, besonders bei Außenwänden.

    Luftfeuchtigkeit messen: Ein Hygrometer hilft, Werte unter 60 % einzuhalten.

    Wäsche trocknen: Alternative Trockenräume oder Wäschetrockner nutzen, wenn möglich.

    Checkliste: Was tun bei Schimmelbefall?

    Sie haben Schimmel entdeckt? Gehen Sie systematisch vor:

    1. Ursache einschätzen – feuchte Wände, undichte Fenster?
    2. Bereich fotografieren und dokumentieren.
    3. Vermieter umgehend informieren.
    4. Keine eigenen baulichen Eingriffe vornehmen!
    5. Bei Verdacht auf Gesundheitsbelastung Arzt aufsuchen.
    6. Beratung beim Mieterverein oder Mieterschutzbund einholen.

    Fazit: Rechte kennen, ruhig bleiben, richtig handeln

    Schimmel in der Mietwohnung ist unangenehm – aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist, dass Sie richtig reagieren und wissen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter:in oder Vermieter:in haben.

    Dokumentieren, informieren, handeln – das sind Ihre besten Werkzeuge gegen Schimmelprobleme.

    Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen oder mehr über die rechtlichen Hintergründe erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren weiterführenden Beitrag „Schimmel in der Mietwohnung bekämpfen – wer ist verantwortlich?“.

    Und denken Sie daran: Nachhaltige Schimmelbekämpfung beginnt mit Aufmerksamkeit im Alltag – beim Lüften, Heizen und der richtigen Nutzung Ihrer Räume.

    Quellen

  • Deutscher Mieterbund (www.mieterbund.de)
  • Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de)
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (www.bmuv.de)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB §§ 535 – 538)
  • Deutsche Energie-Agentur (dena)
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