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Wasserschaden im Bad – zahlt die Versicherung bei undichten Fugen

Wasser im Badezimmer gehört irgendwie dazu – beim Duschen, Händewaschen oder Zähneputzen machen wir uns keine Gedanken darüber, wohin das Wasser fließt. Doch was, wenn es plötzlich aus einer undichten Fuge in Wand oder Boden sickert? Ein kleiner Riss im Silikon kann große Folgen haben: feuchte Wände, Schimmel oder gar teure Schäden an darunterliegenden Wohnungen. Dann stellt sich schnell die Frage: Zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden durch undichte Fugen überhaupt? In diesem Beitrag klären wir genau das – in verständlicher Sprache, mit praxisnahen Beispielen und hilfreichen Tipps für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen.

Wie entsteht ein Wasserschaden im Bad durch undichte Fugen?

Zugegeben – wenn man ein frisch gefliestes Bad sieht, denkt man nicht sofort an Risiken. Doch vor allem die sogenannten Dehnungsfugen (z. B. an der Badewanne oder Dusche) bestehen häufig aus weichem Silikon. Dieses Material ist flexibel und lässt sich leicht verarbeiten – es hat allerdings auch eine begrenzte Lebensdauer.

Warum Fugen undicht werden

Folgende Ursachen führen häufig zu undichten Fugen:

  • Materialalterung: Silikonfugen halten im Schnitt 5–10 Jahre, dann verlieren sie ihre Elastizität.
  • Bewegung im Baukörper: Ein Neubau „arbeitet“ in den ersten Jahren – Spannungen entstehen, die Fugen reißen lassen.
  • Fehler bei der Verarbeitung: Schlechte Vorbereitungen oder unsaubere Anwendung führen schneller zu Undichtigkeiten.
  • Schimmelbefall: Pilze zersetzen das Silikon – besonders bei schlechter Belüftung im Badezimmer.

Ein kleiner Haarriss reicht oft, damit Wasser in Wände oder den Boden zieht. Was harmlos beginnt, kann schnell zu einem größeren Problem werden – etwa, wenn das Wasser über längere Zeit unbemerkt austritt.

Welche Schäden drohen durch undichte Fugen im Bad?

Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Ein dunkler Fleck an der Wand nach einem Dampfbad – und beim genaueren Hinsehen ist die Silikonfuge an der Duschwanne porös geworden. Wird der Schaden nicht rechtzeitig entdeckt, kann es teuer werden.

Typische Folgen eines Fugen-Wasserschadens können sein:

  • Feuchte Wände und Böden: Mauerwerk und Estrich nehmen Wasser auf, trocknen nur langsam und können langfristig Schaden nehmen.
  • Schimmelbildung: Besonders in versteckten Bereichen (z. B. hinter Fliesen oder Trockenbauwänden) entsteht schnell gesundheitsschädlicher Schimmel.
  • Elektrische Schäden: Tritt das Wasser in Installationen ein, droht Kurzschluss oder Korrosion.
  • Beschädigung angrenzender Wohnungen: In Mehrfamilienhäusern kann das Wasser sogar in Wohnungen darunter durchsickern – Streit mit Nachbarn ist vorprogrammiert.

Zahlt die Versicherung bei Wasserschäden durch undichte Fugen?

Jetzt zur zentralen Frage: Springt die Versicherung ein, wenn durch eine undichte Fuge ein Wasserschaden entsteht? Die Antwort lautet: Jein – es kommt darauf an, welche Versicherung gemeint ist und unter welchen Umständen der Schaden entstanden ist.

Welche Versicherung ist überhaupt zuständig?

Je nach Schadenshergang greifen unterschiedliche Versicherungen – oder eben keine:

  • Wohngebäudeversicherung: Diese übernimmt Schäden am Gebäude selbst (z. B. Putz, Estrich oder tragende Wände). Voraussetzung ist aber meist ein unvorhersehbarer Rohrbruch – und der liegt bei undichten Fugen nicht automatisch vor.
  • Hausratversicherung: Sie ersetzt bewegliche Gegenstände (z. B. Badschränke, Teppiche oder Waschmaschine), wenn diese durch einen Wasserschaden beschädigt wurden – aber nur, wenn es sich um einen versicherten Wasseraustritt (z. B. Leitungswasserschaden) handelt.
  • Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Sie jemand anderem einen Schaden verursachen – z. B. weil aus Ihrem Badezimmer Wasser durch die Decke in die Wohnung darunter sickert. Aber nur, sofern Sie keinen groben Fehler gemacht oder Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

Für weitere Details zur Zuständigkeit und den Leistungen der jeweiligen Versicherungen empfehlen wir unseren umfassenden Ratgeber:

Was zahlt die Versicherung beim Wasserschaden?

Was Versicherer oft als „selbstverschuldete Schäden“ einstufen

Wichtig zu wissen: Die meisten Versicherungen werten undichte Fugen als Konstruktionsfehler oder mangelnde Wartung. Da Silikonfugen regelmäßig erneuert werden müssen, zählen Schäden durch veraltete Fugen meist nicht als „plötzlich und unvorhersehbar“ – eine Voraussetzung vieler Policen.

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, wann Ihre Fugen zuletzt erneuert wurden. Regelmäßige Wartung schützt nicht nur vor Schäden, sondern auch vor Problemen mit der Versicherung.

Wie Sie sich gegen Schäden durch undichte Fugen schützen können

Wichtig ist: Vorsorge ist der beste Schutz – sowohl für Ihre Nerven als auch für den Geldbeutel.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Regelmäßig Sichtkontrollen durchführen: Kontrollieren Sie Fugen in Dusche, Badewanne und Waschbecken etwa alle 6 Monate auf Risse oder Schimmel.
  • Fugen rechtzeitig erneuern: Wenn das Silikon spröde, rissig oder locker ist, ersetzen Sie es lieber früher als zu spät. Im Zweifel hilft ein Fliesenleger oder Sanitärbetrieb weiter.
  • Bad gut lüften: Nach dem Duschen oder Baden sollte feuchte Luft schnell aus dem Raum – idealerweise per Stoßlüftung oder Lüftungssystem.
  • Dichtheitsprüfung nach Renovierungen: Nach Fliesen- oder Sanitärarbeiten sollte unbedingt geprüft werden, ob alle Fugen sauber abgedichtet wurden.

Was Sie im Schadensfall tun sollten

Ein Wasserschaden wird oft erst sichtbar, wenn es zu spät ist. Dennoch: Schnelles, richtiges Handeln kann Schlimmeres verhindern.

  • Wasserzufuhr stoppen: Drehen Sie bei Bedarf das Wasser ab oder verzichten Sie auf weitere Nutzung der betroffenen Stelle.
  • Dokumentation: Machen Sie Fotos von den Schäden, dem betroffenen Bereich und sichtbaren Fugenrissen.
  • Schaden melden: Informieren Sie zügig Ihre Versicherung – und möglichst auch die Hausverwaltung, wenn Sie zur Miete wohnen.
  • Feuchtigkeit messen: Ein Mieter oder Eigentümer sollte die Ausbreitung des Schadens professionell überprüfen lassen. Bautrocknungsfirmen bieten hier Hilfe – mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Wasser in der Wand – was tun?

Welche Reparaturmaßnahmen helfen bei undichten Silikonfugen?

Eine defekte Fuge ist kein Grund zur Panik – aber zum Handeln. So gehen Sie vor:

DIY oder Fachbetrieb?

Kleinere Fugen in Dusche oder Waschbecken können Sie mit etwas Geschick selbst erneuern. Dafür benötigen Sie:

  • Fugenschneider oder Cuttermesser zum Entfernen der alten Fuge
  • Silikonentferner (bei hartnäckigen Fugenresten)
  • Qualitätssilikon, das für Feuchträume geeignet ist (sanitärgeeignet)
  • Glattschaber oder Fugenglätter
  • Haushaltsmittel wie Spülmittelwasser zum Glätten

Sind mehrere Fugen betroffen oder es besteht bereits ein Wasserschaden, sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen – vor allem, um Folgeschäden am Bau zu vermeiden.

Fazit: Versicherung zahlt oft nur eingeschränkt bei undichten Fugen

Undichte Fugen im Bad wirken auf den ersten Blick harmlos – doch der Teufel steckt im Detail. Denn wenn Wasser unbemerkt in Boden oder Wand eindringt, sind Schäden und Streit mit der Versicherung vorprogrammiert. Die meisten Policen decken solche Schäden nur ab, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder unterlassene Wartung vorliegt.

Deshalb unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie Ihre Fugen regelmäßig – spätestens alle paar Jahre.
  • Schützen Sie sich durch gute Belüftung und sorgfältige Pflege Ihres Badezimmers.
  • Lesen Sie die Details Ihrer Versicherungspolice genau – oder lassen Sie sich beraten.
  • Im Schadensfall gilt: schnell handeln, dokumentieren und Experten einschalten.

Wer mit offenen Augen durchs Bad geht, spart sich viel Ärger – und bleibt im Fall der Fälle auf der sicheren Seite.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden durch undichte Fugen

1. Wie häufig sollte ich die Fugen im Badezimmer kontrollieren?

Alle 6 bis 12 Monate ist eine Sichtkontrolle sinnvoll. Besonders in Dusche und Badewanne kann Silikon rasch altern oder Risse bekommen.

2. Übernimmt meine Wohngebäudeversicherung den Schaden durch undichte Fugen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Undichte Fugen gelten oft nicht als versicherbares Ereignis. Prüfen Sie Ihre Police oder sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

3. Ist es sinnvoll, die Fugen selbst zu erneuern?

Kleinere Arbeiten können Sie in Eigenregie durchführen – achten Sie aber auf gute Vorbereitung und Materialwahl. Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein Fachbetrieb.

4. Was, wenn Wasser in die Wohnung unter mir eindringt?

Dann kann Ihre private Haftpflicht zum Tragen kommen – aber nur, wenn Sie keine grobe Fahrlässigkeit begangen haben, z. B. durch jahrelang ignorierte Risse.

5. Welche Versicherung ist primär zuständig bei einem Wasserschaden?

Das hängt stark vom Einzelfall ab – Gebäudeversicherung bei Schäden an der Bausubstanz, Hausratversicherung bei beschädigten Gegenständen, Haftpflicht bei Fremdschäden.

Weitere hilfreiche Beiträge zum Thema:

Quellen

  • Bund der Versicherten (BdV)
  • Verbraucherzentrale Deutschland
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  • DEKRA Expertenrat zu Wasserschäden
  • Handwerkskammer für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

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