Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden
Wasserschäden im eigenen Zuhause gehören zu den ärgerlichsten Ereignissen, die einem passieren können – ob durch einen geplatzten Wasserhahn, eine defekte Waschmaschine oder starke Regenfälle. Nicht nur das Aufwischen und Trocknen ist mühsam, sondern auch das große Fragezeichen: „Wer zahlt das alles eigentlich?“ Genau hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel – doch was übernimmt sie tatsächlich? In diesem Artikel erklären wir Ihnen ganz unkompliziert, wann die Hausratversicherung zahlt, was Sie beachten sollten und wie Sie im Schadenfall am besten vorgehen. Denn eines ist sicher: Wenn Wasser in die Wohnung dringt, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend.
Was ist ein Wasserschaden – und wann greift eigentlich die Hausratversicherung?
Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Viele denken dabei sofort an eine Überschwemmung durch Starkregen oder an den Rohrbruch im Badezimmer. In Wirklichkeit gibt es eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Ursachen – und nicht alle sind automatisch von einer Hausratversicherung abgedeckt.
Was zählt als Hausrat?
Bevor wir klären, was gezahlt wird, schauen wir uns an, worauf sich die Hausratversicherung überhaupt bezieht. Als Hausrat gelten alle beweglichen Dinge in Ihrem Zuhause – im Prinzip alles, was beim Umzug mitgenommen werden kann:
- Möbel
- Elektronische Geräte
- Kleidung, Teppiche, Haushaltsgeräte
- Dekoration, Bücher, Werkzeuge
Ein Beispiel: Wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und das Parkett beschädigt wird, beteiligt sich die Hausratversicherung nicht am Fußboden (das ist Sache der Wohngebäudeversicherung), wohl aber an zerstörten Möbeln, Sofas oder Teppichen.
Wann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten?
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung bei sogenannten bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser. Gemeint ist damit Wasser, das ungewollt aus Rohren, Schläuchen oder Haushaltsgeräten austritt. Beispiele:
- Rohrbruch
- Defekte Spül- oder Waschmaschine
- Auslaufender Heizkörper
- Leck an der Geschirrspülmaschine
Wichtig: Der Schaden muss im Zusammenhang mit Leitungswasser entstanden sein. Schäden durch Grundwasser, Starkregen oder Hochwasser sind nicht automatisch mitversichert – hier kann eine zusätzliche Elementarversicherung erforderlich sein.
Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag „Wasserschaden durch Versicherung: Was zahlt die Versicherung wirklich?“, der einen umfassenden Überblick gibt.
Diese Schäden werden ersetzt – und so sieht es in der Praxis aus
Ein Wasserschaden kann vieles zerstören. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den Schaden in der Regel zum Neuwert – das bedeutet: Sie erhalten das Geld, um den zerstörten Gegenstand in gleicher Art und Güte neu anzuschaffen.
Typische Schäden, die übernommen werden
- Ein durchtränkter Teppich, der nicht mehr zu retten ist
- Ein Wasserfleck auf dem Bett oder Sofa, der nicht entfernbar ist
- Ein zerstörtes Notebook, das unter Wasser stand
- Durchfeuchtete Kleidung oder Bücher
Tipp: Fotografieren Sie alle beschädigten Gegenstände direkt nach dem Vorfall – und heben Sie Belege für Neuanschaffungen auf. Diese Dokumentation ist für die Schadensabwicklung mit der Versicherung essenziell.
Was nicht ersetzt wird
Einige Schäden sind nicht über die Hausratversicherung abgedeckt:
- Schäden am Gebäude selbst (Fußboden, Wände, Rohre) – dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig
- Schäden durch Naturgewalten (z. B. Keller überschwemmt durch Starkregen) – hier greift nur eine Elementarschadenversicherung
- Wasserschäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Gut zu wissen:
Wer den Schaden verursacht hat – Sie selbst oder ein Dritter – spielt für die Hausratversicherung zunächst keine Rolle. Ihre eigene Versicherung kommt für Ihren Verlust auf. Sollte allerdings jemand anderes schuld sein (z. B. der Nachbar über Ihnen), kann Ihre Versicherung sich das Geld von dessen Haftpflichtversicherung zurückholen.
Darauf sollten Sie im Schadensfall achten
Ein Wasserschaden erfordert nicht nur schnelle Hilfe, sondern auch ein paar korrekte Schritte, damit die Zahlung der Versicherung nicht gefährdet wird.
So gehen Sie vor:
- Sofort Maßnahme ergreifen: Wasser abschalten, Stromsicherheit prüfen, Gegenstände retten
- Schaden dokumentieren: Fotos, Videos, Liste beschädigter Dinge anlegen
- Versicherung benachrichtigen: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich – am besten schriftlich
- Keinesfalls einfach entsorgen: Beschädigte Gegenstände sollten aufbewahrt werden, bis Ihre Versicherung sie begutachtet
- Schadensgutachten: In vielen Fällen entsendet die Versicherung einen Gutachter zur Bewertung
Welche Unterlagen braucht die Versicherung?
Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie der Versicherung folgende Informationen bereitstellen:
- Schadenszeitpunkt und -ursache
- Schadenshöhe (geschätzt, falls noch kein Gutachten vorliegt)
- Belege und Rechnungen für beschädigte Objekte
- Bilder und/oder Videos der Schäden
Tipp: Viele Versicherungen bieten mittlerweile eine digitale Schadensmeldung per App oder Online-Formular an. So geht es schneller – und Sie haben den Schaden direkt dokumentiert.
Welche Rolle spielt die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem Ihr Hausrat versichert ist. Sie sollte dem tatsächlichen Wert aller beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, kommt es im Schadensfall zur sogenannten Unterversicherung – und Sie bekommen nur anteilig ersetzt, was Ihnen verloren ging.
Wie ermittelt man die richtige Summe?
Die meisten Versicherungen rechnen mit einer Faustregel von etwa 600–700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. In einer 80-qm-Wohnung sollte Ihr Hausrat also mit rund 48.000–56.000 Euro abgesichert sein. Natürlich können Sie den Wert auch individuell ermitteln – etwa mit einer Inventarliste.
Was ist mit der Trocknung nach einem Wasserschaden?
Eine wichtige (und oft kostspielige) Maßnahme nach einem Wasserschaden ist die Trocknung. Ohne professionelle Bautrocknung kann sich schnell Schimmel bilden oder es entstehen langfristige Gebäudeschäden. Doch übernimmt die Hausratversicherung auch diese Kosten?
Bautrocknung & Hausratversicherung – was wird gezahlt?
Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung zahlt die Trocknung nur dann, wenn Hausrat durch das Wasser beschädigt wurde und die Trocknung Teil der Schadenbeseitigung ist – zum Beispiel bei durchfeuchteten Möbeln oder Textilien.
Anders sieht es bei der Trocknung von Böden oder Wänden aus – dafür ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Lesen Sie dazu mehr in unserem Ratgeber „Wasserschaden durch Versicherung: Was zahlt die Versicherung wirklich?“
Wie unterscheiden sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?
Viele Menschen verwechseln die Aufgabenbereiche der beiden Versicherungen. Hier ein kurzer Überblick:
- Hausratversicherung: Versichert bewegliche Dinge im Haushalt (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.)
- Wohngebäudeversicherung: Versichert das Gebäude selbst (Wände, Dach, Böden, Rohre etc.)
Wenn also Ihre Einbauküche von einem Rohrbruch betroffen ist, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Ist hingegen Ihre Kaffeemaschine zerstört worden, wird der Schaden über die Hausratversicherung reguliert – wenn die Ursache ein versicherter Wasserschaden war.
Elementarversicherung: Sinnvoll bei Naturereignissen
Immer häufiger hören wir von Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau in der Kanalisation. Solche Naturereignisse sind immer öfter der Auslöser für große Wasserschäden – vor allem in Kellern.
Wussten Sie, dass diese Schäden ohne eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nicht abgesichert sind?
Diese Erweiterung zur Hausrat- (und Gebäude-)versicherung deckt Schäden durch:
- Starkregen und Rückstau
- Überschwemmung
- Erdrutsch, Erdbeben
- Schneedruck und Lawinen
Auch hier gilt: Elementarversicherung ist nicht automatisch enthalten – prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie sich beraten.
Fazit: Was Sie bei Wasserschäden und Hausratversicherung wissen sollten
Die Hausratversicherung ist ein wichtiger Schutzschild bei unvorhergesehenen Wasserschäden in den eigenen vier Wänden – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wasser aus Leitungsrohren, defekten Haushaltsgeräten oder Heizungen ist im Versicherungsschutz enthalten. Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Überschwemmungen oder am Gebäude selbst – hier müssen Wohngebäude- oder Elementarversicherungen greifen.
Unser Tipp: Achten Sie auf die richtige Versicherungssumme, dokumentieren Sie Schäden sorgfältig und melden Sie diese umgehend. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und erhalten schneller Ersatz für zerstörte Gegenstände.
Möchten Sie tiefer in das Thema einsteigen? Dann empfehlen wir unseren weiterführenden Artikel: „Wasserschaden – Versicherung: Was zahlt sie wirklich?“
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung bei Wasserschäden
Übernimmt die Hausratversicherung auch die Renovierungskosten?
Nein. Für Tapezierarbeiten, Bodenreparaturen oder andere bauliche Maßnahmen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Was mache ich, wenn der Wasserschaden nachts passiert?
Trotz Uhrzeit gilt: sofort handeln! Wasseraustritt stoppen, Schaden dokumentieren und – wenn möglich – bereits die Versicherung per App oder Portal informieren.
Brauche ich eine Extra-Versicherung für Schäden durch Starkregen?
Ja. Schäden durch Naturgewalten sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Was ist, wenn ein anderer den Schaden verursacht hat?
Ihre eigene Hausratversicherung zahlt zunächst den Schaden. Danach kann sie Regress beim Verursacher nehmen (z. B. über seine Haftpflichtversicherung).
Was bedeutet Unterversicherung?
Wenn Ihre Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, ersetzt die Versicherung im Schadenfall nur einen Teil – das kann teuer werden.
Quellen
– Stiftung Warentest: Versicherungen im Test – Hausratversicherung
– Verbraucherschutz.de: Ratgeber Hausratversicherung
– Gesamtverband der Versicherer (GDV): Versicherungsbedingungen
– Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK): Ratgeber Naturgefahren und Elementarschäden