Schimmel in der Mietwohnung melden: So kommunizierst du richtig mit dem Vermieter
Wenn sich plötzlich dunkle Flecken an der Wand zeigen und die Luft feucht-muffig riecht, ist das für viele Mieter:innen ein echter Albtraum: Schimmel in der Wohnung. Nicht nur unschön, sondern auch gesundheitsgefährdend. Doch wer ist jetzt verantwortlich? Und vor allem: Wie gehst du richtig vor, wenn du Schimmel in deiner Mietwohnung entdeckst? In diesem Beitrag erfährst du, wie du professionell und rechtssicher mit deinem Vermieter kommunizierst – und welche Rechte du hast.
Warum schneller Handlungsbedarf bei Schimmel wichtig ist
Schimmel ist nicht nur ein optischer Makel, sondern kann langfristig die Bausubstanz und vor allem deine Gesundheit gefährden. Besonders Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen sind gefährdet. Je früher du den Schimmelbefall erkennst und meldest, desto besser lässt sich der Schaden begrenzen – und du sicherst dir zugleich deine Rechte als Mieter:in.
Typische Anzeichen für Schimmelbefall
Oft beginnt es unauffällig: ein leicht muffiger Geruch, kleine dunkle Punkte an Fensterrahmen oder in den Ecken. Doch je länger der Schimmel unentdeckt bleibt, desto größer wird die betroffene Fläche.
Behalte folgende Warnzeichen im Blick:
- Schwarze, grüne oder gelbliche Flecken an Wänden oder Decken
- Modriger, feuchter Geruch, insbesondere in nicht gut belüfteten Räumen
- Beschlagene Fenster trotz regelmäßigem Lüften
- Kondenswasser an kalten Wandstellen
Schimmel in der Mietwohnung – Wer ist verantwortlich?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Muss ich als Mieter:in den Schimmel selbst entfernen – oder ist der Vermieter zuständig? Die Antwort hängt davon ab, wie der Schimmel entstanden ist. Grundsätzlich gilt laut Mietrecht: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem mangelfreien Zustand zu erhalten. Ist der Schimmel also Folge von Baumängeln (z. B. fehlender Wärmedämmung oder undichten Fenstern), ist der Vermieter in der Pflicht (Quelle: Deutscher Mieterbund).
Hingegen kann auch unsachgemäßes Verhalten, etwa falsches Lüften oder Heizen, zur Schimmelbildung beitragen. Kommt es zum Streitfall, muss ein Sachverständiger oft klären, was die Ursache war. Trotzdem solltest du den Schaden immer sofort melden, um deine rechtliche Position zu wahren.
Mehr zu deinen Rechten und Pflichten findest du hier: Rechte und Pflichten bei Schimmel in Mietwohnungen.
So meldest du Schimmel richtig – Schritt für Schritt erklärt
Die bloße Info per SMS reicht leider nicht – wenn du möchtest, dass etwas passiert (und eventuell sogar deine Miete mindern willst), brauchst du eine nachweisbare, schriftliche Mängelanzeige. Hier zeigen wir dir, wie du dabei am besten vorgehst.
1. Beweissicherung: Dokumentiere den Schimmel
Bevor du deinen Vermieter kontaktierst, solltest du den Schaden klar dokumentieren:
- Mache Fotos von den betroffenen Stellen aus verschiedenen Perspektiven
- Ergänze ein Datum auf jedem Bild (funktioniert oft direkt via Handy-Einstellungen)
- Halte schriftlich fest, wann du den Schimmel erstmals bemerkt hast
Tipp: Schimmel ist manchmal schwer einzuordnen – im Zweifel hilft ein Gutachter bei der genauen Analyse. Das kann besonders wichtig sein, wenn es später um die Kostenübernahme geht.
2. Vermieter schriftlich informieren (Mängelanzeige)
Jetzt kommt der wichtigste Schritt: Informiere deinen Vermieter schriftlich und nachvollziehbar. Eine E-Mail kann genügen – sicherer ist ein Einwurfeinschreiben. Der Inhalt deiner Nachricht sollte folgende Punkte enthalten:
- Beschreibung des Schadens: „In der Küche, Nordwand, befindet sich ein ca. 40×20 cm großer schwarzer Fleck.“
- Datum des ersten Auftretens/der Entdeckung
- Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefährdung
- Aufforderung zur fristgerechten Beseitigung (z. B. binnen 10 Tagen)
- Bereits durchgeführte Gegenmaßnahmen (z. B. intensives Lüften, Heizverhalten)
Wichtig: Du bist als Mieter:in verpflichtet, den Vermieter zeitnah über Mängel zu informieren. Andernfalls riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben oder Ansprüche auf Mietminderung zu verlieren.
3. Reaktionsfrist setzen – und nachhaken, wenn nötig
Hat der Vermieter auf deine Mängelanzeige nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, kannst du nachfassen – und im nächsten Schritt sogar rechtliche Unterstützung einholen. Hilfreich ist dabei oft der örtliche Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
4. Mietminderung prüfen
Sobald ein Wohnungsmangel wie Schimmel vorliegt, hast du grundsätzlich das Recht auf Mietminderung. Wie hoch die ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab (Ort, Umfang, Nutzbarkeit der Räume).
Achtung: Mietminderung ist kein Selbstläufer – du solltest den Mangel klar anzeigen und die Ursache nachvollziehbar dokumentieren, bevor du die Miete kürzt. Unsicherheit? Hier hilft dir ein Mieterverein oder Fachanwalt.
Weitere Informationen zur rechtlichen Lage findest du unter Mietrecht und Schimmel: Was du wissen musst.
Schimmel vermeiden – so beugst du als Mieter:in vor
Auch wenn die Pflicht zur Mängelbeseitigung meist beim Vermieter liegt, kannst du selbst aktiv werden und dem Schimmel keine Chance geben. Schon kleine Veränderungen im Wohnverhalten machen einen großen Unterschied!
Diese Maßnahmen helfen:
- Richtig lüften: Zwei- bis dreimal täglich Stoßlüften statt dauerhaft gekippte Fenster
- Ausreichend heizen: Vor allem in kalten Räumen kann zu niedrige Temperatur Schimmel begünstigen
- Keine Möbel direkt an Außenwände stellen: Ein Abstand von 5–10 cm hilft, Luft zirkulieren zu lassen
- Feuchtigkeit vermeiden: Wäsche nicht in Wohnräumen trocknen; Dunstabzug beim Kochen verwenden
Mehr Tipps zum vorbeugenden Verhalten sowie technische Hilfsmittel wie Luftentfeuchter findest du in unserem Beitrag Schimmel vermeiden: So schützt du deine Wohnung nachhaltig.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Manche Vermieter:innen nehmen das Thema Schimmel auf die leichte Schulter. Doch fest steht: Untätigkeit ist nicht erlaubt. Ignoriert dein Vermieter deine Anzeige, solltest du nicht zuwarten, sondern aktiv werden. So setzt du deinen Anspruch durch:
- Sende eine zweite Mängelanzeige mit neuer Fristsetzung
- Sichere dir rechtliche Beratung, z. B. durch einen Mieterschutzbund
- Denk über Mietminderung oder sogar fristlose Kündigung nach – aber nur mit juristischem Rückhalt!
Tipp: Auch das Gesundheitsamt kann bei gesundheitsgefährdendem Zustand eingeschaltet werden – wenn Schimmel fortbesteht und z. B. Kinder gefährdet sind.
Checkliste: Schimmel melden – daran solltest du denken
Hier noch einmal die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
- Schaden dokumentieren (Fotos, Beschreibung, Datum)
- Vermieter schriftlich und nachweisbar informieren
- Nachweisbare Frist zur Beseitigung setzen
- Optional: Mietminderung prüfen oder rechtlich durchsetzen
- Bei ausbleibender Reaktion juristisch beraten lassen
FAQ – Häufige Fragen rund um Schimmel in der Mietwohnung
Bin ich als Mieter:in verpflichtet, den Schimmel zu entfernen?
Nein. Die Beseitigung von Mängeln ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters – außer du hast den Schaden selbst verursacht.
Darf ich die Miete automatisch mindern?
Nur, wenn ein eindeutig festgestellter Mangel vorliegt und du den Vermieter darüber informiert hast. Am besten ist eine vorherige rechtliche Beratung.
Kann ich kündigen, wenn sich nichts tut?
Bei anhaltendem Mangel, der die Gesundheit gefährdet oder die Wohnqualität stark einschränkt, kann unter bestimmten Bedingungen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Hier empfiehlt sich anwaltliche Hilfe.
Wie erkennt man die Ursache des Schimmels?
Ein Gutachter oder Bau-Sachverständiger kann feststellen, ob der Schimmel durch Baumängel oder Nutzungsverhalten entstanden ist.
Fazit: Bei Schimmel zählt dein gutes Recht – und dein Verhalten
Schimmel in der Wohnung ist kein Schönheitsfehler, sondern ein ernstzunehmender Mangel. Umso wichtiger ist es, dass du schnell, strukturiert und rechtssicher handelst. Eine gut dokumentierte Mängelanzeige schützt dich rechtlich und sorgt dafür, dass sich etwas bewegt. Gleichzeitig helfen dir richtiges Lüften und Heizen, den Schimmel gar nicht erst entstehen zu lassen – so lebst du gesund und unbeschwert in deinem Zuhause.
Du hast Fragen oder suchst persönliche Unterstützung? Dann wirf gern einen Blick in unsere weiteren Beiträge rund um Schimmel in der Wohnung und wie Bauprofis helfen können.
Quellenangaben
- Deutscher Mieterbund
- Gesundheitsamt Berlin – Informationen zur Schimmelbewertung
- Mietrechtsurteile BGH (u. a. Az. VIII ZR 271/17)
- Stiftung Warentest: Schimmel in der Wohnung (2022)