Wasserschäden in der Mietwohnung – wer zahlt und was tun
Wasserschäden in der Mietwohnung passieren schneller, als man denkt: Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine, ein Rohrbruch hinter der Wand oder ein überlaufendes Waschbecken – und schon steht das Wasser in der Wohnung. Viele Mieter:innen stellen sich in so einem Moment zu Recht die Fragen: Wer zahlt den Schaden? Was muss ich als erstes tun? Und wie sichere ich meine Ansprüche? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, was bei einem Wasserschaden zu tun ist, wie Sie sich am besten verhalten und wer am Ende die Kosten trägt. Dabei geben wir Ihnen praktische Tipps an die Hand, damit Sie auch im Fall der Fälle einen kühlen Kopf bewahren.
Was ist ein Wasserschaden – und wie entsteht er?
Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Wasser unkontrolliert dort austritt, wo es eigentlich nicht hingehört – etwa in Wänden, Böden oder Möbeln. Die Ursachen können vielfältig sein:
- Rohrbrüche durch Frost oder Materialermüdung
- Undichte oder falsch angeschlossene Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler
- Undichte Dächer bei Starkregen
- Verstopfte Abflüsse und überlaufende Badewannen
- Baumängel oder fehlende Abdichtungen
Solche Schäden sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch teuer werden – besonders, wenn die Feuchtigkeit Wände, Decken oder das Mauerwerk dauerhaft beschädigt.
Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer haftet?
Die wichtigste Frage nach einem Wasserschaden lautet oft: Wer kommt für die Kosten auf? Grundsätzlich gilt: Der oder die Verursacher:in des Schadens muss dafür zahlen. Doch in einem Mietverhältnis ist die Situation häufig nicht ganz so einfach.
Wenn der Vermieter verantwortlich ist
Liegt die Ursache des Wasserschadens in einem baulichen Mangel – etwa ein defektes Rohr in der Wand – muss der Vermieter den Schaden beheben und für die entstandenen Kosten aufkommen. Das gilt auch für Folgeschäden an der Bausubstanz, etwa durch Schimmel oder beschädigten Putz. Mieter:innen haben in diesem Fall Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die Wohnqualität durch den Schaden deutlich eingeschränkt ist.
Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat
Läuft die Badewanne über oder ist die Spülmaschine unsachgemäß angeschlossen, liegt die Schuld meist bei den Mieter:innen. In solchen Fällen müssen diese selbst für die Reparatur der beschädigten Gegenstände und möglicherweise auch für Schäden an der Bausubstanz zahlen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen extrem wertvoll.
Mehr zum Thema Versicherungen bei Wasserschäden finden Sie auch in unserem Ratgeber „Wasserschaden – welche Versicherung zahlt?“.
Wenn ein Nachbar Schuld ist
Schwieriger wird es, wenn der Schaden durch Dritte entstanden ist – zum Beispiel durch die überlaufende Waschmaschine Ihrer Nachbarwohnung. Hier zahlt die private Haftpflichtversicherung der verursachenden Partei. Wichtig: In solchen Fällen sollten Betroffene umgehend den eigenen und den gegnerischen Versicherer informieren und den Schaden dokumentieren.
Erste Maßnahmen bei einem Wasserschaden: Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Wasser austritt oder schon ein deutlicher Wasserschaden sichtbar ist, ist schnelles Handeln gefragt. So vermeiden Sie zusätzlichen Ärger und sichern Ihre Ansprüche.
- Wasserzufuhr stoppen: Drehen Sie, wenn möglich, sofort das Wasser am Hauptventil ab.
- Elektrische Geräte abschalten: Um Kurzschluss und Stromschlag zu vermeiden.
- Vermieter informieren: Melden Sie den Schaden sofort telefonisch oder schriftlich (am besten per E-Mail).
- Fotos machen: Dokumentieren Sie alle beschädigten Stellen und Gegenstände.
- Versicherung informieren: Setzen Sie sich mit Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung in Verbindung.
- Schaden begrenzen: Entfernen Sie, wenn möglich, Wasser mit Lappen oder einem Nasssauger.
Tipp: Tauschen Sie nie ohne Rücksprache selbst Wandverkleidungen oder Bodenbeläge aus. Die Versicherung könnte sonst die Erstattung verweigern, weil der Schaden nicht korrekt begutachtet werden konnte.
Welche Versicherungen greifen bei einem Wasserschaden?
Die richtige Versicherung hilft, die finanziellen Folgen eines Wasserschadens zu begrenzen. Aber welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?
1. Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung gilt für alles, was „lose“ in der Wohnung ist – also Möbel, Technik, Kleidung oder Bücher. Wird Ihr Sofa durch einen geplatzten Wasserschlauch beschädigt, springt die Hausratversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden wurde durch Leitungswasser verursacht (z. B. durch Rohrbruch).
2. Die Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung ist Sache des Vermieters – sie schützt die Immobilie als Ganzes. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für Reparaturen an Wänden, Böden oder dem Mauerwerk. Als Mieter:in haben Sie in der Regel keinen direkten Kontakt mit dieser Versicherung, aber Sie sollten trotzdem darauf achten, dass der Vermieter entsprechend reagiert.
3. Die private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie selbst einen Schaden verursachen – etwa durch einen defekten Waschmaschinenschlauch oder einen nicht properly angeschlossenen Geschirrspüler – kann Ihre Haftpflichtversicherung für den Wasserschaden aufkommen. Achten Sie darauf, dass Wasserschäden explizit in Ihrer Police eingeschlossen sind.
Nähere Informationen finden Sie im Artikel „Was zahlt die Versicherung bei Wasserschäden?“.
Was sind Ihre Rechte als Mieter:in bei einem Wasserschaden?
Wenn der Wasserschaden Ihre Wohnqualität stark einschränkt, können Sie unter Umständen eine Mietminderung durchsetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn:
- Ein Zimmer unbewohnbar ist
- Die Wohnung feucht und schimmelig wird
- Heizung oder Strom beeinträchtigt sind
Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab. Faustregel: Zwischen 5 % und 100 %, je nach Schwere der Beeinträchtigung. Sichern Sie Ihre Beweise (z. B. Fotos, Zeugenberichte) sorgfältig und setzen Sie den Vermieter schriftlich in Verzug.
Hinweis: Die Miete darf nicht einfach eigenmächtig gekürzt werden. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Was tun bei Schimmelbildung nach dem Wasserschaden?
Bleibt ein Wasserschaden unbemerkt oder wird nicht gründlich getrocknet, kann sich schnell Schimmel an Wänden oder unter Fußböden bilden. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch Ihre Gesundheit gefährden.
Unsere Tipps:
- Halten Sie bei Verdacht auf Schimmel Rücksprache mit der Hausverwaltung
- Dokumentieren Sie den Befall regelmäßig mit Fotos
- Lüften Sie täglich und heizen Sie regelmäßig – besonders im Winter
- Vermeiden Sie das Zustellen der Außenwände mit großen Möbeln
- Setzen Sie ggf. Luftentfeuchter ein
Weitere Informationen und Tipps zur richtigen Trocknung finden Sie auf unserer Seite über Bautrocknung und Luftentfeuchter bei Wasserschäden.
Wie lässt sich ein Wasserschaden vermeiden?
Natürlich lässt sich nicht jeder Schaden verhindern, gerade bei altersbedingten Rohrbrüchen. Trotzdem gibt es einige Maßnahmen, mit denen Sie als Mieter:in vorbeugen können:
- Kaufen Sie qualitativ hochwertige Zulaufschläuche für Waschmaschine und Geschirrspüler
- Nutzen Sie ein AquaStop-System, das bei Lecks die Wasserzufuhr deaktiviert
- Kontrollieren Sie regelmäßig Anschlüsse und Dichtungen an Geräten
- Schalten Sie Geräte nie unbeaufsichtigt ein – vor allem bei längerer Abwesenheit
- Melden Sie verdächtige Feuchtstellen sofort Ihrem Vermieter
Wussten Sie, dass kleine Lecks in einer Wand oft erst nach Monaten sichtbar werden – wenn sich der Putz bereits verfärbt oder muffig riecht? Achten Sie also frühzeitig auf solche ersten Anzeichen.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Wasserschäden in Mietwohnungen
Wer trägt die Kosten bei einem Rohrbruch in der Wand?
Ist der Rohrbruch nicht selbst verschuldet, muss in der Regel der Vermieter für die Schadensbehebung aufkommen.
Kann ich wegen eines Wasserschadens die Miete mindern?
Ja, wenn die Wohnqualität deutlich beeinträchtigt ist. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Muss der Vermieter mich informieren, wenn ein Wasserschaden oberhalb meiner Wohnung vorliegt?
In der Regel ja – insbesondere wenn dadurch Ihre Wohnung ebenfalls betroffen sein könnte.
Welche Versicherung zahlt bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden?
In diesem Fall kann die private Haftpflichtversicherung helfen – sofern dieser Schaden abgedeckt ist.
Darf ich eigenständig Maßnahmen zum Trockenlegen einleiten?
Nur in Abstimmung mit Vermieter und ggf. Versicherung, damit keine Beweismittel verloren gehen.
Fazit: Ruhe bewahren und richtig reagieren
Ein Wasserschaden ist für alle Beteiligten stressig – doch mit den richtigen Informationen sind Sie gut gewappnet. Wichtig ist, schnell zu handeln, alles gut zu dokumentieren und rechtzeitig den Vermieter und die Versicherung zu informieren. Klären Sie im Vorfeld, welche Versicherungen für Ihre Wohnsituation sinnvoll sind, und warten Sie bei größeren Schäden nicht zu lange mit einer professionellen Trocknung. Damit vermeiden Sie Folgeprobleme wie Schimmel, hohe Reparaturkosten und Ärger mit der Hausverwaltung.
Mehr Wissen rund ums Thema Wasserschäden und wie Sie Schäden vermeiden, finden Sie übrigens auf unserer Ratgeber-Seite zu Wasserschäden.
Quellen:
- Deutscher Mieterbund
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Stiftung Warentest
- Verbraucherzentrale Deutschland
- GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft