Wasserschaden und Gebäudeversicherung: Was ist abgedeckt - Bild
Entfeuchter » Ratgeber » Wasserschaden und Gebäudeversicherung: Was ist abgedeckt

Wasserschaden und Gebäudeversicherung: Was ist abgedeckt

Ein Rohrbruch in der Wand, eine überschwemmte Küche oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch – Wasserschäden treten meistens plötzlich auf und sorgen für großen Ärger. Neben der Frage „Wie bekomme ich das Wasser schnell wieder raus?“ kommt oft direkt die nächste Sorge auf: Zahlt meine Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden? Genau das wollen wir in diesem Beitrag klären. Wir zeigen dir, wann die Versicherung einspringt, wo ihre Grenzen liegen – und wie du dich im Ernstfall richtig verhältst.

Was zählt eigentlich als Wasserschaden?

Nicht jedes Wasserproblem im Haus ist automatisch ein Versicherungsfall. Ein „Wasserschaden“ im versicherungstechnischen Sinne liegt dann vor, wenn das Wasser auf unvorhergesehene Weise ins oder aus dem Gebäude gelangt und dort Schäden verursacht. Das kann zum Beispiel passieren durch:

  • eine defekte Wasserleitung
  • ein geplatztes Rohr (z. B. durch Frost)
  • eine undichte Waschmaschine oder Spülmaschine
  • eine defekte Heizung oder einen Boiler

Häufige Missverständnisse gibt es allerdings bei ganz anderen Ursachen – dazu gleich mehr.

Wann greift die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Wohngebäudeversicherung ist dazu da, Schäden am Haus selbst zu regulieren. Sie schützt in der Regel alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – also Wände, Leitungen, Fußböden, Dach und so weiter. Tritt durch ein versichertes Ereignis ein Schaden auf, kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf.

Aber Achtung: Nicht jedes Wasser ist abgesichert. Versichert sind typischerweise Leitungswasserschäden.

Was bedeutet „Leitungswasser“?

Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungsgemäß durch fest installierte Rohrleitungen läuft – zum Beispiel durch deine Wasserrohre, Heizungsleitungen oder Geräte wie Boiler und Waschmaschinen, solange sie korrekt installiert sind.

Ein Wasserschaden, der dadurch entsteht, dass ein Rohr platzt oder Wasser aus der Leitung unkontrolliert austritt, fällt in der Regel in den Schutzbereich der Gebäudeversicherung.

Typische Beispiele, bei denen die Versicherung zahlt

  • Ein Heizungsrohr platzt aufgrund von Frost: Die Versicherung zahlt die Reparatur des Rohres sowie das Trocknen und Instandsetzen der beschädigten Wand.
  • Die Spülmaschine ist korrekt installiert, hat aber plötzlich ein Leck: Das austretende Wasser schädigt den Boden – das ist oft gedeckt.
  • Ein Boiler verliert plötzlich Wasser und das fließt ins Parkett: Auch das kann versichert sein, wenn der Boiler fachgerecht installiert wurde.

Weitere Details hierzu findest du im spezialisierten Beitrag „Wasserschaden: Was übernimmt die Versicherung – und was nicht?“.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Gerade wenn es um Wasser geht, sind die Grenzen der Versicherung manchmal schwer zu verstehen – aber wichtig! Hier ein paar Beispiele, bei denen viele Eigentümer:innen überrascht sind, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert:

1. Hochwasser oder Starkregen

Steigt das Wasser durch Überschwemmung oder Starkregen ins Haus ein, gilt das nicht als Leitungswasserschaden. Dafür ist eine sogenannte Elementarversicherung nötig, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

2. Grundwasser oder Rückstau

Auch langsam steigendes Grundwasser, das durch die Kellerwand drückt oder verursacht durch Rückstau in die Leitungen gerät, ist ohne speziellen Schutz nicht abgesichert.

3. Selbstverschulden oder grobe Fahrlässigkeit

Beispiel: Du lässt das Fenster im Winter offen und ein Wasserrohr friert ein – das kann als grobe Fahrlässigkeit bewertet werden. Viele Versicherungen übernehmen dann nur teilweise oder gar nicht die Kosten.

4. Defekte Geräte, die mobil sind

Wenn beispielsweise ein frei beweglicher Wäschekorb Wasser verschüttet – das zählt nicht. Auch bei Schäden durch Aquarien, Frischwasserbehälter oder undichte Gartenpumpen bist du oft selbst verantwortlich.

Was solltest du nach einem Wasserschaden unbedingt tun?

Wenn plötzlich Wasser durch die Decke tropft oder sich Pfützen im Wohnzimmer bilden, ist schnelles Handeln gefragt. So gehst du am besten vor:

  • Wasserzufuhr abstellen: Hauptwasserhahn zudrehen.
  • Strom abschalten: Vor allem in Kellern und nassen Räumen – Lebensgefahr!
  • Schaden dokumentieren: Fotos machen und beschreiben, was passiert ist – je genauer, desto besser.
  • Versicherung informieren: Deine Wohngebäudeversicherung kontaktieren – je schneller, desto eher wird dir geholfen.
  • Trocknungsunternehmen beauftragen: Warte nicht zu lange. Feuchtigkeit kann Schimmel bilden. Spezialisten wie die Bautrockner-Experten helfen bei der professionellen Schadensbehebung.

Was wird von der Versicherung genau übernommen?

Im Versicherungsfall übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel:

  • die Reparatur beschädigter Leitungen oder Installationen
  • die Wiederherstellung von Decken, Wänden und Böden
  • die Kosten für Trocknungsmaßnahmen
  • ggf. Hotelübernachtungen, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar ist

Wichtig: Der tatsächliche Umfang hängt immer vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Hast du eine Allgefahrenversicherung oder Zusatzbausteine wie eine Elementarversicherung abgeschlossen? Das macht einen großen Unterschied.

→ Detailliertere Informationen zum Thema findest du in unserem umfassenden Artikel „Wasserschaden: Was übernimmt die Versicherung – und was nicht?“.

Wie kannst du einem Wasserschaden vorbeugen?

Ganz vermeiden kann man Wasserunfälle im Gebäude zwar nicht – aber du kannst einiges tun, um das Risiko deutlich zu reduzieren:

Unsere 7 Tipps zur Vorbeugung:

  • Regelmäßige Wartung: Lass deine Heizungs- und Wasserleitungen regelmäßig vom Fachmann überprüfen.
  • Kalt- und Warmwasserhähne schließen: Beim Verlassen der Wohnung über längere Zeit – etwa im Urlaub.
  • Technische Geräte sichern: Spülmaschine oder Waschmaschine sollte eine AquaStop-Funktion haben und korrekt angeschlossen sein.
  • Frostschutz: In kalten Monaten Heizkörper nicht komplett ausschalten – stehendes Wasser in Leitungen kann gefrieren.
  • Warnsysteme nutzen: Es gibt Sensoren, die bei Feuchtigkeit Alarm schlagen – besonders praktisch in unbeaufsichtigten Waschkellern.
  • Dach und Dachrinnen reinigen: Verstopfte Rinnen können Wasserschäden am Mauerwerk verursachen.
  • Versicherungsschutz prüfen: Ist deine Police aktuell? Sind auch Elementarschäden versichert?

Was ist mit dem Hausrat – zahlt da auch die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, nicht allerdings deinen persönlichen Besitz im Inneren wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Solche Schäden übernimmt die Hausratversicherung – wenn das Schadenereignis durch Leitungswasser entstanden ist.

Beispiel:

Dein Parkettboden wird durch einen Rohrbruch beschädigt – dafür springt die Gebäudeversicherung ein. Wird aber deine Couch durchnässt und unbrauchbar, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Am besten hast du also beide Versicherungen abgeschlossen.

Was tun bei Streit mit der Versicherung?

Manchmal gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Schaden gedeckt ist oder nicht. Unser Rat:

  • Gut dokumentieren: Bereits bei der Schadenmeldung alle Details und Fotos einreichen.
  • Kostenvoranschläge organisieren: Lass dir schriftliche Angebote von Handwerksfirmen geben.
  • Gutachter kontaktieren: Im Zweifel eigenen Gutachter beauftragen – am besten nach Rücksprache mit einem Versicherungsberater.
  • Versicherungsbedingungen genau kennen: Nur wer sie liest, weiß, was abgesichert ist.

Fazit: Gut abgesichert ist halb gerettet

Ein Wasserschaden ist ärgerlich – aber nicht immer gleich ein Drama. Mit der passenden Gebäudeversicherung kannst du ruhig(er) schlafen, denn Leitungswasserschäden sind in vielen Fällen abgedeckt. Überlege dir zusätzlich, ob eine Elementarversicherung sinnvoll für dein Wohngebiet ist und schließe sie gegebenenfalls ab.

Im Ernstfall hilft es, besonnen zu handeln, schnell zu reagieren und stets gut zu dokumentieren. So kannst du sicher sein, dass du im Notfall die Unterstützung bekommst, die du brauchst. Und wenn du unsicher bist: Hol dir bestenfalls professionelle Hilfe – sowohl bei der Schadensbegrenzung als auch bei der Kommunikation mit deiner Versicherung. Auf den Seiten der Bautrockner-Experten findest du viele hilfreiche Informationen und Profi-Unterstützung bei der Schadensbehebung.

FAQ – häufige Fragen zum Thema „Wasserschaden und Versicherung“

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt das Haus selbst, also Wände, Decken, Boden und fest installierte Teile. Die Hausratversicherung ersetzt dagegen bewegliche Dinge wie Möbel, Kleidung oder Technik.

Welche Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung meist nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind standardmäßig Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Grundwasser. Dafür benötigt man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Das kommt auf den Vertrag an. Gute Policen sichern auch grobe Fahrlässigkeit ab – prüf das unbedingt in deinen Versicherungsbedingungen!

Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?

So schnell wie möglich – in der Regel ist eine Frist von wenigen Tagen vorgeschrieben. Je früher du dich meldest, desto besser.

Muss ich die Reparaturfirmen selbst beauftragen?

Nicht immer – oft kann die Versicherung Fachfirmen empfehlen. Du kannst aber auch selbst wählen, achte nur darauf, dass du vorher Rücksprache hältst.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
  • Finanztest (Stiftung Warentest)
  • Bund der Versicherten e.V.

Ähnliche Beiträge