Schimmel entfernen in Mietwohnungen – wer ist zuständig?
In vielen deutschen Haushalten ist es ein lästiges Thema, das immer wieder zu Unsicherheiten führt: Schimmel in der Mietwohnung. Kaum entdeckt man die dunklen Flecken in der Ecke des Schlafzimmers oder hinter dem Kleiderschrank, stellt sich sofort die Frage: „Wer muss sich eigentlich darum kümmern – Mieter oder Vermieter?“ Die Sorge ist verständlich, denn neben der unangenehmen Optik kann Schimmel auch die Gesundheit beeinträchtigen und die Bausubstanz angreifen.
Doch keine Panik: In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Schimmel richtig entfernen (lassen), welche Rechte und Pflichten Sie in einer Mietwohnung haben und wann Sie fachliche Hilfe brauchen. Außerdem klären wir, wie Sie Ärger mit dem Vermieter vermeiden – und geben praktische Tipps zur Vorbeugung.
Schimmel in der Mietwohnung: Wann ist das ein Problem?
Ein bisschen Feuchtigkeit am Fensterrahmen im Winter ist nichts Ungewöhnliches. Doch wenn sich schwarze, bräunliche oder grünliche Flecken an der Wand, Decke oder Möbelrückseite bilden, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten.
Schimmel entsteht vor allem durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in Innenräumen. Häufige Ursachen sind:
- Unzureichendes oder falsches Lüften
- Feuchtigkeit durch alltägliche Nutzung (z. B. Kochen, Duschen, Wäsche trocknen)
- Bauschäden wie undichte Fenster, Risse in der Wand oder defekte Dächer
- Zu enge Möblierung, die den Luftaustausch behindert
Wichtig: Schimmel ist nicht nur ein kosmetisches Problem. Er kann langfristig ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit haben – besonders bei Menschen mit Allergien, Asthma oder einem schwachen Immunsystem.
Wer ist zuständig – Mieter oder Vermieter?
Genau hier liegt der Knackpunkt. Die Verantwortung für Schimmel in einer Mietwohnung hängt davon ab, wer die Ursache zu verantworten hat. Hier unterscheiden Jurist:innen zwischen zwei Szenarien:
1. Schimmel durch bauliche Mängel
Entsteht Schimmel als Folge eines Baumangels – etwa weil das Dach undicht ist oder die Außenwand nicht korrekt isoliert wurde –, ist der Vermieter in der Pflicht. Er muss den Schaden beheben lassen und die Kosten dafür tragen.
2. Schimmel durch falsches Verhalten des Mieters
Wird der Schimmel durch unzureichendes Lüften oder Heizen verursacht, haftet grundsätzlich der Mieter. In solchen Fällen muss er nicht nur die Beseitigung selbst zahlen, sondern manchmal sogar für weitere Schäden aufkommen – wenn zum Beispiel Tapeten ersetzt oder Möbel unbrauchbar werden.
3. Streitfall: Beide tragen (Teil-) Verantwortung
Die Realität ist oft nicht schwarz-weiß. Manchmal trifft beide Parteien eine Teilschuld. In solchen Fällen muss geprüft werden, wer welchen Anteil am Schaden hat. Kommt es zum Streit, helfen Gutachten oder auch der Gang zum Mieterschutzbund.
Tipp: Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten bei Schimmel bietet auch dieser Beitrag auf unserer Seite „Schimmel in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten“.
Wie gehe ich vor, wenn ich Schimmel entdecke?
Hand aufs Herz: Niemand freut sich über dunkle Flecken im Schlafzimmer. Doch schnelles Handeln ist hier wirklich entscheidend. So gehen Sie vor:
1. Sofort den Schimmel fundiert dokumentieren
Nehmen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven, messen Sie wenn möglich die Luftfeuchtigkeit (günstige Hygrometer sind im Baumarkt erhältlich) und machen Sie sich Notizen: Wann ist der Schimmel aufgetreten? In welchem Raum? Gibt es sichtbare Wasserschäden?
2. Schnellstmöglich den Vermieter informieren
Ein häufiger Fehler ist es, erst mal nichts zu sagen – aus Angst vor Ärger. Doch: Als Mieter:in trifft Sie eine sogenannte Anzeige- und Mitteilungspflicht. Teilen Sie dem Vermieter so schnell wie möglich (schriftlich!) mit, dass Sie Schimmel entdeckt haben. So sichern Sie sich rechtlich ab.
3. Kein selbstständiges Entfernen bei großflächigem Befall
Ein kleiner Fleck in der Badezimmerecke lässt sich vielleicht selbst mit einem Schimmelentferner behandeln. Doch bei Befall ab etwa 0,5 m² (ein größeres DIN-A3-Blatt etwa) sollten Sie unbedingt eine Fachfirma hinzuziehen. Hier lauern Gesundheitsrisiken – und oft liegt die Wurzel des Problems tiefer.
Tipp: Informationen über die professionelle Schimmelbeseitigung und bauliche Trocknung finden Sie auf unserer Website unter Bautrockner-Experten.
Schimmel entfernen – das sollten Sie wissen
Viele Mieter:innen neigen dazu, aus Sorge vor Streit mit dem Vermieter selbst aktiv zu werden. Doch das ist nicht immer klug – schon gar nicht, wenn bauliche Schwächen zugrunde liegen.
Grundregel: Wenn der Vermieter verantwortlich ist, trägt er auch die Kosten für Entfernung und ggf. Beseitigung des Grundproblems.
Hier eine einfache Übersicht:
- Kleiner oberflächlicher Befall: Mit Schimmelentferner (z. B. auf Alkoholbasis) selbst behandelbar, z. B. im Bad
- Großflächiger oder wiederkehrender Befall: Fachfirma beauftragen – vorher Rücksprache mit dem Vermieter
- Ursachen prüfen lassen: Vermieter muss ggf. ein Gutachten einholen lassen (z. B. durch einen Bausachverständigen)
- Wände, Decken, Teppiche betroffen: Professionelle Sanierung notwendig
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Nicht selten ignorieren Vermieter die Schimmelmeldung oder schieben die Schuld pauschal auf den Mieter. Was dann?
1. Schriftlich Frist setzen
Formulieren Sie freundlich, aber bestimmt eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung – mit konkreter Frist (etwa 14 Tage).
2. Mieterverein einschalten
Der Mieterbund oder andere Beratungsstellen helfen bei der rechtlichen Einordnung – und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
3. Mietminderung prüfen
Unter bestimmten Umständen kann man die Miete mindern – jedoch nur korrekt und nachweisbar! Lassen Sie sich hier unbedingt rechtlich beraten, sonst riskieren Sie Zahlungsrückstände.
Wie beuge ich Schimmel in der Wohnung vor?
Auch wenn nicht jeder Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wird – es gibt einige einfache Maßnahmen, mit denen Sie auf Nummer sicher gehen:
Richtig lüften
Mehrmals täglich Stoßlüften: Fenster weit öffnen für 5–10 Minuten – am besten mit Durchzug. Kipplüften reicht oft nicht aus.
Luftfeuchtigkeit im Blick behalten
Ideal sind 40–60 % Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen. Hygrometer zeigen schnell, ob der Wert stimmt.
Heizen nicht vergessen
Kühle Räume ziehen Feuchte an. Ein Minimum von ca. 18 –19 °C sollte in häufig genutzten Räumen nicht unterschritten werden.
Möbel mit Abstand zur Wand stellen
Damit hinter dem Schrank oder dem Sofa auch Luft zirkulieren kann: mindestens 5–10 cm Abstand halten.
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Schimmel in Mietwohnungen
Was kostet die Schimmelentfernung durch eine Fachfirma?
Das hängt vom Ausmaß ab. Kleine Arbeiten starten ab rund 200 Euro, bei größerem Schaden können es auch mehrere Tausend Euro werden. Trägt der Vermieter die Verantwortung, muss er auch zahlen.
Kann ich einfach selbst die Miete kürzen?
Nein – eine Mietminderung muss rechtlich korrekt erfolgen. Lassen Sie sich dazu beraten, z. B. vom Mieterbund oder einer Verbraucherzentrale.
Ist Schimmel in der Wohnung ein Kündigungsgrund?
Grundsätzlich kann wiederholter oder nicht behobener Schimmel dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Das sollte aber immer individuell geprüft werden.
Hilft Schimmelentferner dauerhaft?
Nur, wenn die Ursache behoben ist. Ansonsten kommt der Schimmel immer wieder zurück.
Fazit: Handeln lohnt sich – und schützt Ihre Gesundheit
Egal ob Mieter oder Vermieter: Niemand möchte mit Schimmel leben. Deshalb gilt: Je eher Sie handeln, desto besser für Ihre Wohnung, Ihre Gesundheit – und Ihre Nerven. Informieren Sie den Vermieter, dokumentieren Sie sauber und holen Sie im Zweifel Hilfe von Profis.
Und falls Sie genauer wissen möchten, wer wann verantwortlich ist, empfehlen wir diesen weiterführenden Artikel: „Wer trägt die Verantwortung bei Schimmel: Mieter oder Vermieter?“.
Zusätzliche Tipps rund um Bautrocknung, Sanierung und Raumklima finden Sie auf bautrockner-experten.de – Ihr kompetenter Partner bei Feuchtigkeit & Co.
Quellenangaben
- Deutscher Mieterbund (DMB): Informationen über Mängelanzeige und Mietminderung
- Verbraucherzentrale: Ratgeber zu Schimmel in Mietwohnungen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Schimmelpilzsanierung
- Stiftung Warentest: Raumklima und Schimmelprävention
- BGB §§ 535–536 (Mietrechtliche Grundlagen und Mängelrechte)